AGB
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen von Modellbau Paul Vienna liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen eines Bestellers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir die Bestellungen ausführen, ohne zuvor diesen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.
2. Für Verbraucher:
Die von uns gelieferten Produkte sind nicht für Kinder geeignet. Für die Nichtbeachtung der Gebrauchsinformationen kann Modellbau Paul Vienna nicht haftbar gemacht werden.
3. Angebote, Preise, Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag
Die in den Preislisten, Katalogen, Briefen, Telefonbestellungen, E‑mails sowie anderen Tele- und Mediendiensten angegebenen Preise sind immer Barzahlungspreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Angebote sind freibleibend. Der Kunde verzichtet auf eine Annahmeerklärung (§864 ABGB) . Über die Annahme eines Antrages auf Vertagsabschluss wird der Kunde entweder von Modellbau Paul Vienna durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Unbeschadet der Lieferfristen ist der Besteller 14 Tage an sein Angebot gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, insoweit von der versprochenen Leistung abzuweichen, als materialbedingte Struktur- und Farbabweichungen handelsüblich sind. Der Verkäufer ist berechtigt, sich bei nicht zu vertretender Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten und bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen aufgrund höherer Gewalt vom Vertrag zu lösen, wenn er den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und die Gegenleistung des Bestellers unverzüglich zurückerstattet. Der Kostenvoranschlag wird nach besten Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Alle Angebote sind freibleibend. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche anlaufen, werden dem Auftraggeber verrechnet.
4. Widerrufsrecht
Kann die Sache durch Paket versandt werden, so trägt der Käufer im Falle des Bestehens eines Widerrufrechts bei einer Bestellung bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Euro die regelmäßigen Kosten der Rückversendung. Dies gilt nicht, wenn die gelieferte Ware der bestellten nicht entspricht.
Widerrufsbelehrung:
Dem Besteller steht ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber Modellbau Paul Vienna, Kalvarienberggasse 58, 1170 Wien zu erklären. Die Frist beginnt mit der Vorlage dieser Belehrung, nicht jedoch vor Erfüllung der Informations-pflichten und der Lieferung der Waren. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für die durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache erfolgte Verschlechterung hat der Besteller Wertersatz zu leisten. Die Verschlechterung beträgt wertmäßig 20 % des Kaufpreises. Diese Rechtsfolge kann der Besteller vermeiden, wenn er die Sache erst nach der Entscheidung, dass er von seinem Widerrufrechts keinen Gebrauch machen will, in Gebrauch nimmt. Die Pflicht zum Wertersatz besteht nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Das Rücktrittsrecht gilt weiters nicht für folgende Warengruppen und bei folgenden auflösenden Ereignissen:
Audio-und Videokassetten, CD´s, Software, Zeitschriften, Bücher, teilweise oder komplett gebaute Bausätze und Teile die bereits eingebaut wurden, speziell für den Kunden bestellte Bausätze, Ersatzteile und Einzelteile, sowie Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Oder alternativ Rückgaberechtbelehrung
Dem Besteller steht ein Rückgaberecht zu. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware an Modellbau Paul Vienna, Kalvarienberggasse 58, 1170 Wien oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen erfolgen. Die Rückgabe muss nicht begründet werden, das Rücknahmeverlangen hat in Textform zu erfolgen. Die Rückgabe bzw. das Rücknahmeverlangen muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit der Vorlage dieser Belehrung, nicht jedoch vor Erfüllung der Informations-pflichten und der Lieferung der Waren. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache erfolgte Verschlechterung hat der Besteller Wertersatz zu leisten. Die Verschlechterung beträgt wertmäßig 20 % des Kaufspreises. Diese Rechtsfolge kann der Besteller vermeiden, wenn er die Sache erst nach der Entscheidung, dass er von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen will, in Gebrauch nimmt. Die Pflicht, zum Wertersatz besteht nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.
5. Lieferbedingungen
Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Käufer zumutbar sind oder dieser dies ausdrücklich auf seiner Bestellung vermerkt. Unzumutbar ist eine Teillieferung nur dann, wenn zusammengehörige Teile einer einzelnen Verwendung entgegensteht. Die Lieferfrist beträgt ca. 14 Tage ab Eingang der Bestellung. Die angegebene Frist geben dem Besteller keine über die auch sonst bestehende Rechte hinausgehende Befugnisse, insbesondere bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung, wenn der Besteller sein Leistungsinteresse an die Rechtzeitigkeit der Leistung knüpfen will. Für nicht lagernde, bestellte Bausätze und Bauteile nimmt der Käufer längere Lieferfristen in Kauf. Er wird über diese gesondert mit der Bestätigung seiner Bestellung informiert.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Der Versand erfolgt grundsätzlich per Nachname oder Vorausüberweisung auf unser Konto, auf Rechnung ausschließlich gegen Absprache.
6.2. Bei Vorauszahlung erfolgt die Versendung der Ware nach Zahlungseingang.
6.3. Bei Rechnung sind unsere Lieferungen sofort nach Rechnungserhalt
ohne Abzug, insbesondere ohne Abzug von Skonto, zur Zahlung fällig.
6.4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig.
6.5. Der Besteller kann sein Zurückbehaltungsrecht aus älteren Rechtsgeschäften nicht gegenüber Ansprüchen, welche aus dem vorliegenden Rechtsgeschäft resultieren, ausüben.
6.6. Bei Zahlungsverzug schuldet der Verbraucher den gesetzlichen Zinssatz von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Zusätzlich schulden letztere eine Pauschale in Höhe von weiteren drei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bzgl. dieser Pauschale wird dem Besteller der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei bzw. Aufwendungen nicht vorgenommen wurden oder wesentlich niedriger als die Pauschale seien. Nach zwei erfolgten Mahnungen erfolgt die Übergabe an ein Inkassobüro.
6.7. Vorauszahlungen werden auf Wunsch 8 (acht) Wochen nach Erhalt zurücküberwiesen, wenn der Verwender aufgrund von Lieferschwierigkeiten in absehbarer Zeit nicht in der Lage ist, bestellte Artikel auszuliefern.
6.8. Etwaige Versand- und Verpackungskosten trägt der Käufer.
7. Reklamation/Annahmeverweigerung/Rücksendung
7.1. Für die Anzeige von offensichtlichen Mängeln besteht eine Ausschlussfrist von drei Wochen ab Lieferung. Die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Nach Ablauf der Frist erlöschen die Gerwährleistungsansprüche. Für die Anzeige von nicht offensichtlichen Mängeln entspricht die Ausschlussfrist für Verbraucher die gesetzliche Verjährungsfrist, für Nichtverbraucher beträgt sie ein Jahr. Es gelten die Bestimmungen über die Ausschlussfrist bei offensichtlichen Mängeln entsprechend.
7.2. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Bei Beschädigung einer Sendung auf dem Transportweg hat der Besteller offensichtliche Schäden unter Beifügung einer schriftlichen Bestätigung des Kuriers oder Frachtführers zu reklamieren.
7.3. Scheitert eine Lieferung, weil sich der Besteller im Annahmeverzug oder Schuldnerverzug mit der Annahme befindet, so schuldet er dem Verkäufer eine Schadens- / Aufwendungs-ersatzpauschale für die vergeblich versuchte Lieferung in Höhe von 10 Euro. Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, bzw. Aufwendung nicht vorgenommen worden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.
8. Haftungsbestimmungen
8.1. Modellbau Paul Vienna haftet nicht für die Beschaffenheit, Qualität oder Vollständigkeit von Produkten wo sie als Wiederverkäufer auftritt.
8.2. Ansprüche der Käufer auf Schadensersatz, die nicht auf Mängel der verkauften Sache beruhen, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht-verletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
8.3. Der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz wegen eines Mangels der verkauften Sache wird ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
8.4. Eine Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
10. Datenschutz
Modellbau Paul Vienna gewährleistet, dass die anlässlich bei Bestellungen anfallenden Kundendaten nur im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden und diese nur zur Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen und zur eigenen Marketingzwecken weitergegeben werden. Modellbau Paul Vienna wid Kundendaten nicht über den oben angeführten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben. Meine Mitarbeiter sind zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet. ( § 20 DSG )
11. Anwendbares Recht / Gerichtstandsvereinbarung
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Wien vereinbart.
Stand: 20.05.2005
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