Modellbau Paul Vienna

Der Spezialist für Modellbau in Wien

AGB

AGB All­ge­meine Geschäftsbedingungen

1. Gel­tungs­be­reich
Sämt­li­chen Ver­käu­fen, Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen von Modell­bau Paul Vienna lie­gen die nach­fol­gen­den Geschäfts­be­din­gun­gen zugrunde. Von die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen abwei­chende Bedin­gun­gen eines Bestel­lers haben keine Gül­tig­keit, auch wenn wir die Bestel­lun­gen aus­füh­ren, ohne zuvor die­sen Bedin­gun­gen aus­drück­lich wider­spro­chen zu haben.

2. Für Ver­brau­cher:
Die von uns gelie­fer­ten Pro­dukte sind nicht für Kin­der geeig­net. Für die Nicht­be­ach­tung der Gebrauchs­in­for­ma­tio­nen kann Modell­bau Paul Vienna nicht haft­bar gemacht werden.

3. Ange­bote, Preise, Ver­trags­ab­schluss, Kos­ten­vor­anschlag
Die in den Preis­lis­ten, Kata­lo­gen, Brie­fen, Tele­fon­be­stel­lun­gen, E‑mails sowie ande­ren Tele- und Medi­en­diens­ten ange­ge­be­nen Preise sind immer Bar­zah­lungs­preise inklu­sive der gesetz­li­chen Mehr­wert­steuer. Alle Ange­bote sind frei­blei­bend. Der Kunde ver­zich­tet auf eine Annah­me­er­klä­rung (§864 ABGB) . Über die Annahme eines Antra­ges auf Ver­tags­ab­schluss wird der Kunde ent­we­der von Modell­bau Paul Vienna durch eine Bestä­ti­gung unter­rich­tet oder spä­tes­tens durch Aus­füh­rung der Lie­fe­rung der bestell­ten Waren bzw. durch das Ange­bot oder das Erbrin­gen der Dienst­leis­tung. Unbe­scha­det der Lie­fer­fris­ten ist der Bestel­ler 14 Tage an sein Ange­bot gebun­den. Der Ver­käu­fer ist berech­tigt, inso­weit von der ver­spro­che­nen Leis­tung abzu­wei­chen, als mate­ri­al­be­dingte Struk­tur- und Farb­ab­wei­chun­gen han­dels­üb­lich sind. Der Ver­käu­fer ist berech­tigt, sich bei nicht zu ver­tre­ten­der Nicht­be­lie­fe­rung durch den Vor­lie­fe­ran­ten und bei nicht nur vor­über­ge­hen­den Leis­tungs­hin­der­nis­sen auf­grund höhe­rer Gewalt vom Ver­trag zu lösen, wenn er den Ver­trags­part­ner unver­züg­lich über die Nicht­ver­füg­bar­keit infor­miert und die Gegen­leis­tung des Bestel­lers unver­züg­lich zurück­er­stat­tet. Der Kos­ten­vor­anschlag wird nach bes­ten Fach­wis­sen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Rich­tig­keit über­nom­men wer­den. Alle Ange­bote sind frei­blei­bend. Die Kos­ten für die Erstat­tung eines Kos­ten­vor­anschla­ges, sofern sol­che anlau­fen, wer­den dem Auf­trag­ge­ber verrechnet.

4. Wider­rufs­recht
Kann die Sache durch Paket ver­sandt wer­den, so trägt der Käu­fer im Falle des Bestehens eines Wider­ruf­rechts bei einer Bestel­lung bis zu einem Gesamt­be­trag von 30 Euro die regel­mä­ßi­gen Kos­ten der Rück­ver­sen­dung. Dies gilt nicht, wenn die gelie­ferte Ware der bestell­ten nicht ent­spricht.
Wider­rufs­be­leh­rung:
Dem Bestel­ler steht ein Wider­rufs­recht zu. Der Wider­ruf muss keine Begrün­dung ent­hal­ten und ist in Text­form oder durch Rück­sen­dung der Sache inner­halb von zwei Wochen gegen­über Modell­bau Paul Vienna, Kal­va­ri­en­berg­gasse 58, 1170 Wien zu erklä­ren. Die Frist beginnt mit der Vor­lage die­ser Beleh­rung, nicht jedoch vor Erfül­lung der Infor­ma­ti­ons-pflich­ten und der Lie­fe­rung der Waren. Zur Frist­wah­rung genügt die recht­zei­tige Absen­dung. Für die durch bestim­mungs­ge­mäße Inge­brauch­nahme der Sache erfolgte Ver­schlech­te­rung hat der Bestel­ler Wer­ter­satz zu leis­ten. Die Ver­schlech­te­rung beträgt wert­mä­ßig 20 % des Kauf­prei­ses. Diese Rechts­folge kann der Bestel­ler ver­mei­den, wenn er die Sache erst nach der Ent­schei­dung, dass er von sei­nem Wider­ruf­rechts kei­nen Gebrauch machen will, in Gebrauch nimmt. Die Pflicht zum Wer­ter­satz besteht nicht, wenn die Ver­schlech­te­rung aus­schließ­lich auf die Prü­fung der Sache zurück­zu­füh­ren ist. Das Rück­tritts­recht gilt wei­ters nicht für fol­gende Waren­grup­pen und bei fol­gen­den auf­lö­sen­den Ereig­nis­sen:
Audio-und Video­kas­set­ten, CD´s, Soft­ware, Zeit­schrif­ten, Bücher, teil­weise oder kom­plett gebaute Bau­sätze und Teile die bereits ein­ge­baut wur­den, spe­zi­ell für den Kun­den bestellte Bau­sätze, Ersatz­teile und Ein­zel­teile, sowie Waren die nach Kun­den­spe­zi­fi­ka­tion ange­fer­tigt wur­den oder ein­deu­tig auf die per­sön­li­chen Bedürf­nisse zuge­schnit­ten sind.
Oder alter­na­tiv Rück­ga­be­recht­be­leh­rung
Dem Bestel­ler steht ein Rück­ga­be­recht zu. Das Rück­ga­be­recht kann nur durch Rück­sen­dung der Ware an Modell­bau Paul Vienna, Kal­va­ri­en­berg­gasse 58, 1170 Wien oder, wenn die Sache nicht als Paket ver­sandt wer­den kann, durch Rück­nah­me­ver­lan­gen erfol­gen. Die Rück­gabe muss nicht begrün­det wer­den, das Rück­nah­me­ver­lan­gen hat in Text­form zu erfol­gen. Die Rück­gabe bzw. das Rück­nah­me­ver­lan­gen muss inner­halb von zwei Wochen erfol­gen. Die Frist beginnt mit der Vor­lage die­ser Beleh­rung, nicht jedoch vor Erfül­lung der Infor­ma­ti­ons-pflich­ten und der Lie­fe­rung der Waren. Zur Frist­wah­rung genügt die recht­zei­tige Absen­dung. Für durch bestim­mungs­ge­mäße Inge­brauch­nahme der Sache erfolgte Ver­schlech­te­rung hat der Bestel­ler Wer­ter­satz zu leis­ten. Die Ver­schlech­te­rung beträgt wert­mä­ßig 20 % des Kaufs­prei­ses. Diese Rechts­folge kann der Bestel­ler ver­mei­den, wenn er die Sache erst nach der Ent­schei­dung, dass er von sei­nem Wider­rufs­recht kei­nen Gebrauch machen will, in Gebrauch nimmt. Die Pflicht, zum Wer­ter­satz besteht nicht, wenn die Ver­schlech­te­rung aus­schließ­lich auf die Prü­fung der Sache zurück­zu­füh­ren ist.

5. Lie­fer­be­din­gun­gen
Teil­lie­fe­run­gen sind zuläs­sig, sofern diese für den Käu­fer zumut­bar sind oder die­ser dies aus­drück­lich auf sei­ner Bestel­lung ver­merkt. Unzu­mut­bar ist eine Teil­lie­fe­rung nur dann, wenn zusam­men­ge­hö­rige Teile einer ein­zel­nen Ver­wen­dung ent­ge­gen­steht. Die Lie­fer­frist beträgt ca. 14 Tage ab Ein­gang der Bestel­lung. Die ange­ge­bene Frist geben dem Bestel­ler keine über die auch sonst bestehende Rechte hin­aus­ge­hende Befug­nisse, ins­be­son­dere bedarf es einer aus­drück­li­chen Ver­ein­ba­rung, wenn der Bestel­ler sein Leis­tungs­in­ter­esse an die Recht­zei­tig­keit der Leis­tung knüp­fen will. Für nicht lagernde, bestellte Bau­sätze und Bau­teile nimmt der Käu­fer län­gere Lie­fer­fris­ten in Kauf. Er wird über diese geson­dert mit der Bestä­ti­gung sei­ner Bestel­lung informiert.

6. Zah­lungs­be­din­gun­gen
6.1. Der Ver­sand erfolgt grund­sätz­lich per Nach­name oder Vor­aus­über­wei­sung auf unser Konto, auf Rech­nung aus­schließ­lich gegen Absprache.

6.2. Bei Vor­aus­zah­lung erfolgt die Ver­sen­dung der Ware nach Zahlungseingang.

6.3. Bei Rech­nung sind unsere Lie­fe­run­gen sofort nach Rech­nungs­er­halt
ohne Abzug, ins­be­son­dere ohne Abzug von Skonto, zur Zah­lung fällig.

6.4. Die Auf­rech­nung mit Gegen­for­de­run­gen ist unzulässig.

6.5. Der Bestel­ler kann sein Zurück­be­hal­tungs­recht aus älte­ren Rechts­ge­schäf­ten nicht gegen­über Ansprü­chen, wel­che aus dem vor­lie­gen­den Rechts­ge­schäft resul­tie­ren, ausüben.

6.6. Bei Zah­lungs­ver­zug schul­det der Ver­brau­cher den gesetz­li­chen Zins­satz von acht Pro­zent­punk­ten über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz. Zusätz­lich schul­den letz­tere eine Pau­schale in Höhe von wei­te­ren drei Pro­zent­punk­ten über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz. Bzgl. die­ser Pau­schale wird dem Bestel­ler der Nach­weis gestat­tet, dass ein Scha­den über­haupt nicht ent­stan­den sei bzw. Auf­wen­dun­gen nicht vor­ge­nom­men wur­den oder wesent­lich nied­ri­ger als die Pau­schale seien. Nach zwei erfolg­ten Mah­nun­gen erfolgt die Über­gabe an ein Inkassobüro.

6.7. Vor­aus­zah­lun­gen wer­den auf Wunsch 8 (acht) Wochen nach Erhalt zurück­über­wie­sen, wenn der Ver­wen­der auf­grund von Lie­fer­schwie­rig­kei­ten in abseh­ba­rer Zeit nicht in der Lage ist, bestellte Arti­kel auszuliefern.

6.8. Etwa­ige Ver­sand- und Ver­pa­ckungs­kos­ten trägt der Käufer.

7. Reklamation/Annahmeverweigerung/Rücksendung
7.1. Für die Anzeige von offen­sicht­li­chen Män­geln besteht eine Aus­schluss­frist von drei Wochen ab Lie­fe­rung. Die recht­zei­tige Absen­dung der Anzeige genügt. Nach Ablauf der Frist erlö­schen die Ger­währ­leis­tungs­an­sprü­che. Für die Anzeige von nicht offen­sicht­li­chen Män­geln ent­spricht die Aus­schluss­frist für Ver­brau­cher die gesetz­li­che Ver­jäh­rungs­frist, für Nicht­ver­brau­cher beträgt sie ein Jahr. Es gel­ten die Bestim­mun­gen über die Aus­schluss­frist bei offen­sicht­li­chen Män­geln entsprechend.

7.2. Der Bestel­ler hat die Ware unver­züg­lich nach Erhalt zu prü­fen. Bei Beschä­di­gung einer Sen­dung auf dem Trans­port­weg hat der Bestel­ler offen­sicht­li­che Schä­den unter Bei­fü­gung einer schrift­li­chen Bestä­ti­gung des Kuriers oder Fracht­füh­rers zu reklamieren.

7.3. Schei­tert eine Lie­fe­rung, weil sich der Bestel­ler im Annah­me­ver­zug oder Schuld­ner­ver­zug mit der Annahme befin­det, so schul­det er dem Ver­käu­fer eine Scha­dens- / Auf­wen­dungs-ersatz­pau­schale für die ver­geb­lich ver­suchte Lie­fe­rung in Höhe von 10 Euro. Dem Bestel­ler wird der Nach­weis gestat­tet, dass ein Scha­den über­haupt nicht ent­stan­den, bzw. Auf­wen­dung nicht vor­ge­nom­men wor­den oder wesent­lich nied­ri­ger als die Pau­schale sei.

8. Haf­tungs­be­stim­mun­gen
8.1. Modell­bau Paul Vienna haf­tet nicht für die Beschaf­fen­heit, Qua­li­tät oder Voll­stän­dig­keit von Pro­duk­ten wo sie als Wie­der­ver­käu­fer auftritt.

8.2. Ansprü­che der Käu­fer auf Scha­dens­er­satz, die nicht auf Män­gel der ver­kauf­ten Sache beru­hen, sind aus­ge­schlos­sen. Hier­von aus­ge­nom­men sind Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, wenn der Ver­käu­fer die Pflicht­ver­let­zung zu ver­tre­ten hat, und für sons­tige Schä­den, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht-ver­let­zung des Ver­käu­fers beru­hen. Einer Pflicht­ver­let­zung des Ver­käu­fers steht die sei­nes gesetz­li­chen Ver­tre­ters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen gleich.

8.3. Der Anspruch des Käu­fers auf Scha­dens­er­satz wegen eines Man­gels der ver­kauf­ten Sache wird aus­ge­schlos­sen. Hier­von aus­ge­nom­men sind Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, wenn der Ver­käu­fer die Pflicht­ver­let­zung zu ver­tre­ten hat, und für sons­tige Schä­den, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung des Ver­käu­fers beru­hen. Einer Pflicht­ver­let­zung des Ver­käu­fers steht die sei­nes gesetz­li­chen Ver­tre­ters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen gleich.

8.4. Eine Haf­tung nach den Vor­schrif­ten des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes bleibt unberührt.

9. Eigen­tums­vor­be­halt
Die gelie­ferte Ware bleibt bis zur völ­li­gen Bezah­lung des Kauf­prei­ses Eigen­tum des Verkäufers.

10. Daten­schutz
Modell­bau Paul Vienna gewähr­leis­tet, dass die anläss­lich bei Bestel­lun­gen anfal­len­den Kun­den­da­ten nur im Zusam­men­hang mit der Abwick­lung der Bestel­lung erho­ben, bear­bei­tet, gespei­chert und genutzt wer­den und diese nur zur Bestell­ab­wick­lung an ver­bun­dene Unter­neh­men und zur eige­nen Mar­ke­ting­zwe­cken wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Modell­bau Paul Vienna wid Kun­den­da­ten nicht über den oben ange­führ­ten Umfang hin­aus ver­wer­ten oder wei­ter­ge­ben. Meine Mit­ar­bei­ter sind zur Ein­hal­tung des Daten­ge­heim­nis­ses ver­pflich­tet. ( § 20 DSG )

11. Anwend­ba­res Recht / Gericht­stands­ver­ein­ba­rung
Für sämt­li­che Rechts­be­zie­hun­gen der Par­teien gilt aus­schließ­lich das Recht der Repu­blik Öster­reich. Als Gerichts­stand wird, soweit gesetz­lich zuläs­sig, aus­schließ­lich Wien vereinbart.

Stand: 20.05.2005

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